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Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahme an Veranstaltungen wie Technik-Camps, Ferienfreizeiten und anderen Kursen und Workshops zur Förderung der technisch-digitalen Bildung gelten die folgenden Teilnahmebedingungen:

  1. Den Anweisungen der Leitungspersonen ist grundsätzlich Folge zu leisten.

  2. Mit der Anmeldung zu Veranstaltungen und mit der Teilnahme willigt die teilnehmende Person sowie im Falle von Minderjährigen deren Sorgeberechtigte ein,

    • dass die mit der Anmeldung erhobenen Daten in den vom DigiClub e.V. verwendeten IT-Systemen gespeichert werden;

    • dass vom DigiClub e.V. gespeicherte Daten an andere Mitglieder des DigiClubs sowie an Kooperationspartner weitergegeben werden, soweit diese die Daten nachweisbar nicht veröffentlichen sowie ausschließlich intern und dem Satzungszweck des DigiClub dienend verwenden (z.B. zur Kooperation bei Bildungsprojekten);

    • dass Foto-, Film- und Tonaufnahmen, die im Rahmen der Veranstaltung erstellt und auf denen auch die teilnehmende Person abgelichtet ist, für Berichte, Chroniken und/oder Internetpräsentationen sowie in der Presse, Funk und Fernsehen  veröffentlicht werden dürfen, soweit dadurch keine besonders schutzwürdigen Interessen der teilnehmenden Person beeinträchtigt werden (z.B. Gewalt unter Kindern). Auf Wunsch können einzeln benannte, vom DigiClub e.V. im Internet veröffentlichte Fotografien nachträglich von dessen Seiten wieder entfernt werden.

  3. Für Veranstaltungen, die im Rahmen des Ferienprogramms der Stadt Germering durchgeführt werden, gelten zusätzlich die Teilnahmebedingungen der Stadt Germering, die unter diesem Link einzusehen sind.

  4. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.

  5. Für Schäden, die durch mutwilliges Verhalten minderjähriger Teilnehmer/-innen verursacht werden, haften deren Sorgeberechtigte.

  6. Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder gegen die Anweisungen der Leitungspersonen kann die teilnehmende Person von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Zusatzkosten für die vorzeitige Rückführung trägt die teilnehmende Person bzw. im Falle von Minderjährigen deren Sorgeberechtigte. Wird die Rückführung minderjähriger Teilnehmer/-innen erforderlich, erfolgt in jedem Fall eine vorherige telefonische Rücksprache mit den anmeldenden Sorgeberechtigten.

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