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Teilnahmebedingungen

Stand: März 2026

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Für die Teilnahme an Veranstaltungen des DigiClub e.V. – insbesondere Technik-Camps, Ferienfreizeiten (mit und ohne Übernachtung) sowie anderen Kursen und Workshops zur Förderung der technisch-digitalen Bildung – gelten die folgenden Teilnahmebedingungen:

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1. Anweisungen der Leitungspersonen. Den Anweisungen der Leitungspersonen ist grundsätzlich Folge zu leisten.

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2. Teilnahmevoraussetzungen und Anmeldung. Die Teilnahme setzt eine rechtzeitige und vollständige Anmeldung voraus. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines/einer Sorgeberechtigten erforderlich. Bei der Anmeldung sind wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere zu gesundheitlichen Einschränkungen, Allergien, Unverträglichkeiten, Medikamenteneinnahme, Schwimmfähigkeit und besonderen Betreuungsbedarfen, soweit diese für die sichere Durchführung der Veranstaltung relevant sind. Änderungen sind dem DigiClub e.V. unverzüglich mitzuteilen.

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3. Veranstaltungszeiten und Aufsichtspflicht.

a) Tagesveranstaltungen (Technik-Camps, Workshops): Die Veranstaltungen finden an einem oder mehreren aufeinanderfolgenden Tagen statt; die genauen Zeiten werden mit der Ausschreibung bekannt gegeben. Die Aufsichtspflicht des DigiClub e.V. beginnt mit der Übergabe des Kindes am Veranstaltungsort. Die Sorgeberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die Teilnehmenden pünktlich zum Veranstaltungsort gebracht und nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden. Sofern bei der Anmeldung angegeben wurde, dass das Kind den Veranstaltungsort selbstständig verlassen darf, endet die Aufsichtspflicht des DigiClub e.V. mit dem planmäßigen Ende der Veranstaltung, anderweitig bei Abholung durch einen Sorgeberechtigten.

b) Ferienfreizeiten mit Übernachtung: Die Ferienfreizeit erstreckt sich über mehrere Tage mit Übernachtung. Der genaue Zeitraum sowie Ort der Veranstaltung werden mit der Ausschreibung bekannt gegeben. Die Aufsichtspflicht des DigiClub e.V. beginnt mit der Übergabe des Kindes am Treffpunkt zu Beginn der Freizeit. Die Sorgeberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die Teilnehmenden pünktlich zum vereinbarten Treffpunkt gebracht und nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden. Sofern bei der Anmeldung angegeben wurde, dass das Kind den Veranstaltungsort am letzten Tag selbstständig verlassen darf, endet die Aufsichtspflicht des DigiClub e.V. mit dem planmäßigen Ende der Veranstaltung, anderweitig bei Abholung durch einen Sorgeberechtigten.

Erscheint ein/e Teilnehmer/-in nicht zur Veranstaltung, sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, den DigiClub e.V. rechtzeitig darüber zu informieren.

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4. Alkohol und Energy-Drinks. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken und Energy-Drinks ist nicht gestattet.

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5. Teilnahmegebühren. Die Teilnahmegebühr wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Mit der Anmeldung erteilt die teilnehmende Person bzw. im Falle von Minderjährigen deren Sorgeberechtigte ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat. Der DigiClub e.V. behält sich vor, Veranstaltungen bei unzureichender Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen rechtzeitig abzusagen.

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6. Datenschutz. Mit der Anmeldung zu Veranstaltungen und mit der Teilnahme willigt die teilnehmende Person sowie im Falle von Minderjährigen deren Sorgeberechtigte ein,

  • dass die mit der Anmeldung erhobenen Daten in den vom DigiClub e.V. verwendeten IT-Systemen gespeichert werden;

  • dass vom DigiClub e.V. gespeicherte Daten an andere Mitglieder des DigiClubs sowie an Kooperationspartner weitergegeben werden, soweit diese die Daten nachweisbar nicht veröffentlichen sowie ausschließlich intern und dem Satzungszweck des DigiClub dienend verwenden (z. B. zur Kooperation bei Bildungsprojekten);

  • dass Foto-, Film- und Tonaufnahmen, die im Rahmen der Veranstaltung erstellt und auf denen auch die teilnehmende Person abgelichtet ist, für Berichte, Chroniken und/oder Internetpräsentationen sowie in der Presse, Funk und Fernsehen veröffentlicht werden dürfen, soweit dadurch keine besonders schutzwürdigen Interessen der teilnehmenden Person beeinträchtigt werden (z. B. Gewalt unter Kindern). Wir weisen darauf hin, dass diese Einwilligung freiwillig ist und jederzeit widerrufen werden kann. Ebenso werden vom DigiClub e.V. im Internet veröffentlichte Fotografien auf Wunsch zu jedem späteren Zeitpunkt wieder entfernt.

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7. Umgang mit Geräten und Material. Die bereitgestellten technischen Geräte, Werkzeuge und Materialien sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind den Leitungspersonen unverzüglich zu melden.

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8. Schwimmen und Poolbenutzung (nur bei Ferienfreizeiten mit Pool). Im Rahmen der Ferienfreizeit steht den Teilnehmenden ggf. ein Pool zur Verfügung. Die Nutzung des Pools erfolgt unter Aufsicht der Leitungspersonen; eine lückenlose Einzelbeaufsichtigung jedes Teilnehmenden kann jedoch nicht gewährleistet werden. Die Sorgeberechtigten bestätigen mit der Anmeldung schriftlich, dass ihr Kind über eine für die Poolbenutzung ausreichende Schwimmfähigkeit verfügt, oder teilen bestehende Einschränkungen bei der Anmeldung ausdrücklich mit. Den Anweisungen der Leitungspersonen ist beim Schwimmen und im Poolbereich jederzeit Folge zu leisten. Der DigiClub e.V. übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die durch Nichtbeachtung der Baderegeln, durch falsche Angaben zur Schwimmfähigkeit oder durch eigenmächtiges Handeln der Teilnehmenden entstehen.

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9. Haftung und Haftungsausschluss. Für Schäden, die durch das Verhalten minderjähriger Teilnehmer/-innen verursacht werden, haften deren Sorgeberechtigte. Der DigiClub e.V. haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter persönlicher Gegenstände (z. B. Smartphones, Laptops, Kleidung). Die Haftung des DigiClub e.V. für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten, Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

 

10. Versicherung. Der DigiClub e.V. schließt für die Veranstaltungen keine gesonderte Unfall- oder Haftpflichtversicherung für die Teilnehmenden ab. Den Sorgeberechtigten wird empfohlen, für einen ausreichenden Versicherungsschutz (insbesondere Unfall- und Haftpflichtversicherung) der Teilnehmenden selbst zu sorgen.

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11. Gesundheit und Notfälle. Bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen während der Veranstaltung werden die Sorgeberechtigten umgehend informiert. Im Notfall sind die Leitungspersonen berechtigt, erforderliche Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten und den Rettungsdienst zu verständigen. Sollten die Sorgeberechtigten im Notfall nicht erreichbar sein, ist die Behandlung durch einen verfügbaren Arzt gestattet. Teilnehmende mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

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11. Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten. Die Sorgeberechtigten müssen während der gesamten Veranstaltungsdauer telefonisch erreichbar sein und eine aktuelle Notfallrufnummer hinterlegen.

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12. Ferienprogramm der Stadt Germering. Für Veranstaltungen, die im Rahmen des Ferienprogramms der Stadt Germering durchgeführt werden, gelten zusätzlich die Teilnahmebedingungen der Stadt Germering, die unter www.unser-ferienprogramm.de/germering einzusehen sind.

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13. Ausschluss von der Veranstaltung. Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder gegen die Anweisungen der Leitungspersonen kann die teilnehmende Person von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Zusatzkosten für die vorzeitige Rückführung trägt die teilnehmende Person bzw. im Falle von Minderjährigen deren Sorgeberechtigte. Wird die Rückführung minderjähriger Teilnehmer/-innen erforderlich, erfolgt in jedem Fall eine vorherige telefonische Rücksprache mit den anmeldenden Sorgeberechtigten.

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14. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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